Rahmenbedingungen für Coaches

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I. Präambel

  • SKILLYARD stellt eine Online-Plattform für Sportcoaching und Trainingseinheiten (im Folgenden gesammelt „Event(s)“ genannt) zur Verfügung, die professionelle Coachs/Trainer und Athleten (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Teilnehmer“ genannt) verbindet, um schnellere und sichere Fortschritte mit individuellem Feedback zu ermöglichen. Skillyard erbringt somit eine Vermittlungsleistung zwischen einem Teilnehmer und einem Coach/Trainer.
  • Der Coach/Trainer wird in Hinkunft für SKILLYARD tätig, und zwar im Rahmen von Sportcoachings, Trainingseinheiten, Special-Events oder Online-Videos. Dieser Rahmenvertrag bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen SKILLYARD und dem Coach/Trainer, allerdings ist im Vorfeld jedes Tätigwerdens des Coachs/Trainers für SKILLYARD der Abschluss einer gesonderten Leistungsvereinbarung erforderlich. Darin werden die konkrete Tätigkeit des Coachs/Trainers für SKILLYARD, der jeweilige Leistungsumfang, das Entgelt sowie die Details der Leistungserbringung geregelt. Der Abschluss der gesonderten Leistungsvereinbarung und deren Erfüllung erfolgen auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags.

II. Vertragsgegenstand

SKILLYARD ist daran interessiert, dass der Coach/Trainer in Hinkunft mit der Abhaltung von Events im Zuge der Vermittlung an die Teilnehmer, über die von SKILLYARD zur Verfügung gestellte Onlineplattform (https://www.skillyard.co/) samt den damit in Zusammenhang stehenden Vorbereitungstätigkeiten (z.B. Gestaltung von Abläufen, Tests sowie die Gestaltung gemeinsamer Trainingseinheiten), zu beauftragen. Dies erfolgt im Einzelnen jeweils durch Abschluss einer gesonderten Leistungsvereinbarung.

III. Grundsätze der Leistungserbringung

  • Anhand der in der Leistungsvereinbarung erfolgten Beschreibung des Leistungsumfanges bestimmt der Coach/Trainer die inhaltliche Aufbereitung und die jeweils im Einzelnen zur Erreichung der Eventziele auf hohem Qualitätsniveau und unter Heranziehung der eigenen Fachkunde selbst.
  • Für den Fall, dass Umstände welcher Art auch immer vorliegen, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Coach/Trainer in Zweifel ziehen können (z.B. wenn die entsprechende Fachkunde fehlt), wird der Coach/Trainer dies SKILLYARD noch im Vorfeld des Abschlusses einer Leistungsvereinbarung mitteilen.
  • Der Coach/Trainer wird für SKILLYARD als selbständiger Unternehmer tätig.
  • Der Coach/Trainer wird die Leistungen wie in der Leistungsvereinbarung geregelt zum vereinbarten Termin und Leistungsort persönlich erbringen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung zum in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Termin aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich der Coach/Trainer, SKILLYARD frühestmöglich zu informieren, um einen anderen Coach/Trainer mit der Durchführung der Leistung beauftragen zu können. Bei Verhinderung des Coachs/Trainers, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Die Informationsverpflichtung befreit den Coach/Trainer nicht von der Verpflichtung, SKILLYARD sämtliche aus der Nichterbringung der Leistung resultierenden nachteiligen Folgen und Schäden zu ersetzen.

IV. Entgeld

  • Der Coach/Trainer wird seine Leistungen zum jeweils in der Leistungsvereinbarung festgelegten Honorar erbringen.
  • Das mittels Leistungsvereinbarung vereinbarte Honorar stellt eine pauschale Vergütung der Leistungen des Coachs/Trainers einschließlich sämtlicher erforderlicher Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten und der Erstellung von Abläufen bezüglich Sportcoachings, Trainingseinheiten, Special-Events, etc. dar, soweit im Einzelnen nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
  • Der Coach/Trainer übernimmt die Organisation einer allfällig erforderlichen Anreise unter Berücksichtigung von Kosten- und Zeiteffizienz selbst. Ersetzt werden, sofern gesondert in der Leistungsvereinbarung vereinbart, nur notwendige und zweckmäßige Reise- und Nächtigungskosten, allesamt nur unter entsprechender Vorlage der Belege. Mit dem Aufwandersatz der Reise- und Nächtigungskosten nach diesem Punkt und das in der Leistungsvereinbarung festgelegte Honorar sind die Ansprüche des Coachs/Trainers gegen SKILLYARD abschließend geregelt.
  • Der Coach/Trainer wird gegenüber SKILLYARD im Anschluss an die Beendigung seiner Tätigkeit, wie in der Leistungsvereinbarung definiert, Rechnung über das vereinbarte Honorar legen. Der Coach/Trainer wird seine Honorarnote entsprechend den Erfordernissen des UStG an SKILLYARD ausstellen.
  • Das vereinbarte Honorar ist jeweils binnen 30 Tagen ab Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung bei SKILLYARD und Zahlungseingang des Betrages über die Gesamtrechnung - ausgestellt von SKILLYARD an den Teilnehmer - zur Zahlung fällig. Der Honorarbetrag wird von SKILLYARD auf das vom Coach/Trainer genannte Konto ausbezahlt.

V. Arbeitsmittel, Equipment

  • Der Coach/Trainer erbringt seine Leistung im Wesentlichen mit eigenen Betriebsmitteln. Er wird SKILLYARD zur Weiterleitung an Teilnehmer (Kunden) alle erforderlichen Mittel bzw. das erforderliche Equipment zur Verfügung stellen. Der Coach/Trainer verpflichtet sich, hinsichtlich möglicher Sachschäden an Arbeitsmitteln bzw. am Equipment eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und bei Eintritt eines Schadens (gleichgültig auf welche Art und Weise und durch wen verursacht) SKILLYARD schad- und klaglos zu halten.
  • SKILLYARD wird dem Coach/Trainer ausschließlich für Zwecke der Erbringung von Leistungen für SKILLYARD ihr Corporate Design zur Verfügung stellen. Ausschließlich das SKILLYARD-konforme Corporate Design ist von Coachs/Trainern bei Erstellung der Trainingsunterlagen zu verwenden.
  • Immaterialgüterrechte
    Mit Abschluss dieser Vereinbarung überträgt der Coach/Trainer das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung, Bearbeitung, Weiterentwicklung sowie zur Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher von ihm anlässlich seiner Tätigkeit für SKILLYARD bislang und in Hinkunft erstellten Videos, Dokumentationen, Skripten und sonstige Trainings bzw. Eventunterlagen unwiderruflich und ohne gesondertes Entgelt an SKILLYARD.
  • Der Coach/Trainer verpflichtet sich, alle in seinen Trainingsunterlagen und Online-Videos verwendeten Bezugsquellen sorgfältig anzugeben. Der Coach/Trainer versichert, dass jegliche von ihm erbrachte Leistung einschließlich des dazugehörigen Bildmaterials keine Rechte Dritter verletzt. Es besteht keine Verpflichtung von SKILLYARD, Recherchen hinsichtlich des Bestehens fremder Schutzrechte anzustellen. Für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter wie auch für den Fall des Auftritts jeglicher sonstigen Ersatzansprüche Dritter infolge Tätigwerdens des Coachs/Trainers für SKILLYARD erklärt der Coach/Trainer, SKILLYARD schad- und klaglos zu halten.

VI. Stornobedingungen, Leistungsstörung

  • SKILLYARD ist berechtigt, die in einer gesonderten Leistungsvereinbarung beauftragten Leistungen gänzlich oder teilweise zu stornieren. Die in diesem Fall dem Coach/Trainer zustehenden Ansprüche sind in diesem Vertragspunkt abschließend geregelt.
  • Vom Coach/Trainer bereits vor Kenntniswerden der Stornierung getätigte und schriftlich von SKILLYARD in Auftrag gegebene, notwendige und angemessene Auslagen (Flug etc.) werden nach Vorlage der entsprechenden Belege von SKILLYARD rückerstattet.
  • Erfolgt die Stornierung bis spätestens 2 Wochen vor dem Zeitpunkt einer konkreten Leistung, so besteht kein Honoraranspruch des Coachs/Trainers gegenüber SKILLYARD - auch nicht für Vorbereitungsleistungen -, selbst wenn die Stornierung aus Gründen erfolgt, die in der Verantwortung von SKILLYARD liegen.
  • SKILLYARD behält sich das Recht vor, Events aus zwingenden Gründen (z.B. wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von weiteren Coachs/Trainers oder technische Komplikationen) abzusagen bzw. wieder aus dem Angebotssortiment zu nehmen. In diesem Fall hat der Coach/Trainer keinen Anspruch auf eine Vergütung. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber SKILLYARD bestehen nicht, selbst wenn die Stornierung kurzfristig erfolgt.
  • Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind von SKILLYARD nicht zu vertreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens Skillyards liegen.
  • Für den Fall, dass der Coach/Trainer bereits Vorbereitungsleistungen erbracht hat, steht es SKILLYARD frei, die Übertragung der Nutzungsrechte daran gegen Zahlung eines angemessenen Honorars zu verlangen.

VII. Wettbewerbsverbot

  • Die Coach/Trainer von SKILLYARD sind wichtige Kooperationspartner und erhalten in diesem Zusammenhang wertvolle Informationen, die eine selbstständige Verwertung am Markt ermöglichen würden. Der Coach/Trainer verpflichtet sich daher, während seiner laufenden Tätigkeit für SKILLYARD weder selbständig noch unselbständig an direkt vergleichbaren Events durch andere Vermittler im Bereich des Sportcoachings und Trainings mitzuwirken.
  • Während seiner Tätigkeit sowie für die Dauer von einem Jahr nach Abschluss seiner Tätigkeit für SKILLYARD wird es der Coach/Trainer unterlassen, außerhalb der Leistungserbringung für SKILLYARD ohne Zustimmung der SKILLYARD Kontakt zu deren Kunden aufzunehmen oder für diese, in welcher Form und Weise auch immer, Leistungen innerhalb des Geschäftsfeldes von SKILLYARD zu erbringen.
  • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot kann SKILLYARD abgesehen von Unterlassung auch verlangen, dass die für Rechnung des Coachs/Trainers oder eines Dritten gemachten Geschäfte als für ihre Rechnung geschlossen angesehen werden. SKILLYARD kann vom Coach/Trainer aber auch die Verschaffung der hiefür bezogenen Vergütung oder des Anspruchs des Coachs/Trainers oder des Dritten auf die Vergütung begehren. Jeder Verstoß gegen das Wettbewerbsverhältnis stellt zudem einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung dar.

VIII. Geheimhaltung

  • SKILLYARD wird mit dem Coach/Trainer im Rahmen der Kooperation vertrauliche Informationen erteilen.
  • Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, die dem Coach/Trainer vom SKILLYARD oder von sonstigen, dieser zurechenbaren natürlichen oder juristischen Personen (wie z.B. Rechts- und Steuerberatern, Konzernunternehmen und sonstigen externen Partnern), sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung, gegeben werden bzw. bereits zur Anbahnung des Erstgesprächs gegeben wurden (im Folgenden kurz „vertrauliche Informationen“ genannt), werden vom Coach/Trainer streng vertraulich behandelt und geheim gehalten werden.
  • Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge, Muster, Statistiken und sonstige Informationen, welche dem Coach/Trainer vom SKILLYARD während aufrechter Vertragsbeziehung offengelegt oder diesem sonst bekannt werden.
  • Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, wenn
    • der Coach/Trainer bereits vor der Mitteilung der Information durch SKILLYARD in Besitz der Information war und die Information ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat;
    • die Information öffentlich bekannt ist;
    • der Coach/Trainer die Information von einem Dritten erhalten hat, sofern der Dritte keine eigene Verpflichtung zur Geheimhal- tung verletzt hat;
    • der Coach/Trainer die Information unabhängig von vertraulicher Information selbst entwickelt hat;
    • die Information belanglos, naheliegend oder trivial ist;
    • die Information aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde offengelegt wird (in diesem Fall ist der SKILLYARD unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren).
  • Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt der Coach/Trainer die Beweislast.
  • Der Coach/Trainer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber SKILLYARD zu verwenden.
  • Der Coach/Trainer verpflichtet sich, nach Maßgabe dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen keinen außenstehenden Dritten auf irgendeine Weise zugänglich zu machen oder für eigene Zwecke zu vervielfältigen, die über die Zwecke gem. VIII. 2. oder eine rechtskräftige Gerichts- oder Behördenentscheidung hinausgehen.
  • Darüber hinaus verpflichtet sich der Coach/Trainer, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen, um diese gegen jeden erdenklichen unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern. Sofern eine Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgrund eines Behördenauftrags oder einer rechtskräftigen Gerichts- oder Behördenentscheidung notwendig wird, hat der Coach/Trainer umgehend vor Ausfolgung der vertraulichen Informationen SKILLYARD die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
  • Der Coach/Trainer verpflichtet sich, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem SKILLYARD die überlassenen vertraulichen Informationen im Sinne dieser Vereinbarung geheim zu halten.
  • Der Coach/Trainer garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beigezogenen Mitarbeitern, Beratern und externen Partnern oder sonstigen Personen, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung durch vom ihm beigezogene Personen wird dem Coach/Trainer zugerechnet.
  • Der Coach/Trainer verpflichtet sich bei erster Aufforderung durch SKILLYARD, alle vertraulichen Informationen an SKILLYARD zu retournieren oder nachweislich zu vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen. Der Coach/Trainer wird SKILLYARD auf seine Aufforderung hin binnen 3 Werktagen schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
  • Vertragsstrafe: Für den Fall der Verletzung einer der Bestimmungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung durch den Coach/Trainer, wird eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, Vertragsstrafe in Höhe € 20.000,00 pro Verstoß vereinbart. Die Geltendmachung der Beseitigung der Vertragsverletzung, der zukünftigen Unterlassung und die Forderung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadensbetrags sind davon unberührt.

IX. Laufzeit des Vertrages / Kündigung

  • Dieser Rahmenvertrag ist die Grundlage aller weiteren Einzelbeauftragungen. Er tritt mit dem Datum der Unterschrift in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Quartals schriftlich gekündigt werden. Ungeachtet der Beendigung des Rahmenvertrags blei- ben dessen Bestimmungen auf noch nicht erfüllte Leistungsvereinbarungen bis zu deren jeweiliger Beendigung unverändert verbindlich.
  • Diese Rahmenvereinbarung kann jederzeit aus wichtigem Grund, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden, wobei als solcher wichtige Grund insbe- sondere gilt, wenn der Coach/Trainer gegen das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt oder eine vereinbarte Leistung ohne Vorinformation an SKILLYARD nicht erbringt.

X. Allgemeines, Haftung

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich gerecht wird.
  • Der Rahmenvertrag samt all dessen Anlagen sowie insbesondere die darauf basierenden gesonderten Leistungsvereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
  • SKILLYARD haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. SKILLYARD sind ausschließlich die eigenen Dienstnehmer, nicht jedoch andere Coachs/Trainer oder sonstige zugezogene außenstehende Per- sonen zuzurechnen. Jede Haftung von SKILLYARD ist mit der Höhe der im konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Summe von SKILLYARDS Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
  • Der Coach/Trainer haftet für sämtliche Vermögens- und Personenschäden, die im Rahmen eines Events beim Teilnehmer oder sonst einem Dritten eintreten. Der Coach/Trainer verpflichtet sich diesbezüglich SKILLYARD schad- und klaglos zu halten.
  • Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Rahmenvertrag oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung allenfalls ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von SKILLYARD örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.